Anfrage Fraktion Bündnis90/Die Grünen 18.12.12 zum Thema Waffensicherung und Kontrolle durch die Kreisordnungsbehörde
Aufgrund der erschütternden Ereignisse in Amerika, dem Amoklauf eines Schülers an einer Grundschule in Newtown im Staat Connecticut mit 26 Toten, stellen die Grünen im Kreistag Saarlouis folgende Anfrage:
1. Wie viele Waffen sind im Landkreis Saarlouis durch die Kreisordnungsbehörde, die für Waffengenehmigung und Sicherheit des Landkreises zuständig ist, zugelassen bzw. registriert?
2. Wie verteilt sich die Zulassung dieser Waffen auf die Jäger, die Schützenvereine und private Besitzer?
3. Nach der letzten Novellierung des Waffengesetzes ist der Besitz von Waffen verschärft worden, was dazu führte, dass zahlreiche Waffen abgegeben und zerstört wurden. Wie viele Waffen sind im abgelaufenen Jahr 2012 zur Zerstörung bei der Kreisordnungsbehörde abgegeben worden?
4. Wie wird der Besitz von Waffen bzw. die ordnungs- und sicherheitsgemäße Aufbewahrung von Waffen durch die Ordnungsbehörde kontrolliert?
Bitte um Angaben zur Art der Durchführung, zur Häufigkeit und zur Qualitätskontrolle.
5. Kann durch Art und Umfang der Kontrollmaßnahmen der Kreisordnungsbehörde sichergestellt werden, dass eine vorschriftsmäßige Aufbewahrung und Sicherung der gemeldeten Waffen erfolgt und zumindest hierdurch ein Missbrauch ausgeschlossen ist?
Klaus Kessler
Vorsitzender KV Saarlouis
Bündnis90/Die Grünen
HIER die Antwort unserer Anfrage im Kreistag vom 14.03.2013