Landkreis darf sich nicht an Finanzierung der Michaelskapelle in Lebach beteiligen

Der Kreisausschuss des Landkreises Saarlouis hat in seiner Sitzung am 9. Oktober beschlossen, sich mit 45.000 Euro an den Kosten für die Sanierung der Michaelskapelle Lebach zu beteiligen. Hierzu erklärt der Grünen-Fraktionsvorsitzende, Klaus Kessler:

„Ich begrüße, dass die Sanierung der Michaelskapelle in Lebach nun auf den Weg gebracht ist. Damit erhalten die städtischen Grundschulen und weiterführenden Schulen endlich die Möglichkeit, entsprechend ihrem Nutzungskonzept dort Veranstaltungen durchzuführen.
Allerdings ist es nicht die Aufgabe des Landkreises, sich an den Sanierungskosten eines kirchlichen Gebäudes – Gesamtsumme 270.000 Euro – zu beteiligen, zumal die Kapelle Eigentum des Landes ist. 45.000 Euro, insgesamt ein Sechstel der Kosten, steuert der Kreis auf Beschluss der Großen Koalition im Kreistag nun bei. 135.000 Euro trägt das Land, 90.000 Euro das Bistum Trier.

Davon abgesehen, dass der Landkreis gar nicht für das Gebäude zuständig ist, ist es ein Skandal, wenn der chronisch finanzschwache Kreis dem Land auch noch einen Finanzierungsanteil abnimmt. Das gilt besonders vor dem Hintergrund, dass das Land den Landkreisen komplett die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer streicht. Das sind landesweit 25 Millionen Euro, für den Kreis Saarlouis mehr als drei Millionen Euro.

Außerdem ist nicht zweifelsfrei sichergestellt, dass die Nutzung der Kapelle auch für säkulare Zwecke möglich ist. Aus einem Schreiben des Bistums Trier geht hervor, dass „die Erhaltung des Raumes als Gotteshaus garantiert“ werden muss. Es ist nicht Aufgabe des Staates, Kirchenräume zu finanzieren, zumal das Bistum Trier als zweitreichstes Bistum in Deutschland eigentlich kein Problem haben dürfte, die Kapelle komplett zu sanieren. Das wäre eigentlich der Verhandlungsauftrag des Landes gewesen.

Aus diesen Gründen habe ich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Sanierung der Michaelskapelle in Lebach nicht zugestimmt.“