Waffensicherung und Kontrolle durch die Kreisordnungsbehörde

 

Anfrage Fraktion Bündnis90/Die Grünen 18.12.12 zum Thema Waffensicherung und Kontrolle durch die Kreisordnungsbehörde

Aufgrund  der erschütternden  Ereignisse in Amerika, dem Amoklauf eines Schülers an einer Grundschule in Newtown im Staat Connecticut mit 26 Toten, stellen  die Grünen im Kreistag Saarlouis folgende Anfrage:

1. Wie viele Waffen sind im Landkreis Saarlouis durch die Kreisordnungsbehörde,  die für Waffengenehmigung und Sicherheit  des Landkreises zuständig ist, zugelassen bzw. registriert?

2. Wie verteilt sich die  Zulassung dieser Waffen auf die Jäger, die Schützenvereine und  private Besitzer?

3. Nach der letzten Novellierung des Waffengesetzes ist der Besitz von Waffen verschärft worden, was dazu führte, dass  zahlreiche Waffen abgegeben und zerstört  wurden. Wie viele  Waffen sind im abgelaufenen Jahr 2012 zur Zerstörung bei der Kreisordnungsbehörde abgegeben worden?

4. Wie wird der Besitz von Waffen bzw. die ordnungs- und sicherheitsgemäße Aufbewahrung von Waffen durch die Ordnungsbehörde kontrolliert?
Bitte um Angaben zur Art der Durchführung, zur Häufigkeit und  zur Qualitätskontrolle.

5. Kann durch  Art und  Umfang der Kontrollmaßnahmen der Kreisordnungsbehörde sichergestellt werden, dass  eine vorschriftsmäßige Aufbewahrung und Sicherung der gemeldeten Waffen erfolgt und  zumindest hierdurch ein Missbrauch  ausgeschlossen ist?

Klaus Kessler
Vorsitzender KV Saarlouis
Bündnis90/Die Grünen

HIER die Antwort unserer Anfrage im Kreistag vom 14.03.2013