Die Grünen-Fraktion im Kreistag Saarlouis kritisiert die Entscheidung des Kreistages, den Schülerverkehr auf der von der KVS GmbH betriebenen Buslinie 439 zwischen Überherrn und Wadgassen nur noch bis Ende des Schuljahrs zu bezuschussen. Damit droht der komplette Wegfall dieser für die Schüler wichtigen Verbindung. Hierzu erklärt der Fraktionsvorsitzende, Klaus Kessler:
„Mit dem Wegfall der Bezuschussung durch den Landkreis steht die wichtige Buslinie 439 entlang der Strecke Bisten-Überherrn-Friedrichweiler-Differten-Werbeln-Wadgassen-Schaffhausen-Hostenbach vor dem Aus. In seiner Dezembersitzung hatte der Kreistag mit der Stimmenmehrheit von CDU, SPD und den Linken beschlossen, den Schülerverkehr zwischen Wadgassen und Überherrn ab dem Schuljahr 2016/2017, das heißt ab 1. August, nicht weiter zu finanzieren. Der Kreis will sich hierdurch 43.750 Euro an Kosten ersparen. Diese Entscheidung, die einzig zulasten der Schülerinnen und Schüler geht, wurde von der Grünen-Fraktion nicht mitgetragen.
Zur Begründung dieses Schritts hat Landrat Lauer erklärt, dass die beiden Kommunen es abgelehnt hätten, die Kosten für den Betrieb der Linie zu einem Drittel zu übernehmen. Der Verweis darauf, dass ähnliche Finanzierungsmodelle mit anderen Kommunen im Kreis Saarlouis erfolgreich funktionieren, kann unserer Auffassung nach kein Argument sein. Schließlich hat der Landkreis auch eine soziale Verantwortung gegenüber den Eltern und Schülern, der er nachkommen muss und finanziert diese Linie immerhin schon seit rund vier Jahren. Sollte die Linie 439 wegfallen, bleibt lediglich noch die RegioBus-Linie R13 zwischen Überherrn und Wadgassen bestehen. Für diese gelten jedoch weder die günstigeren Haustarife der KVS, noch ist diese auf den Schülerverkehr abgestimmt. Das heißt, neben den Beförderungsnachteilen für die Schüler, wird es auch für die Eltern nochmals teurer. Dem können wir nicht zustimmen.
Wir fordern daher von Landrat Lauer, umgehend mit den Bürgermeistern der Gemeinden Wadgassen und Überherrn nachzuverhandeln und ein Finanzierungsmodell zu erarbeiten, bei dem die Kosten für die beiden Kommunen nicht zwingend an die Drittelgrenze gebunden sind.“